Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1      Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2      Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3      Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer schriftlichen Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1      Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht rechtswirksam widersprochen wurde. Qualifizierte Bestellungen können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2.2      An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur auf Grund unserer ausdrücklich erteilten schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
2.3      Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt; diese gelten als selbständige Leistungen.
2.4      Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheits-, Prüf- und Schutzvorschriften sowie gegebenenfalls weitere gesonderte gesetzliche Vorschriften im jeweiligen Verwenderland einzuhalten.
2.5      Der Kunde verpflichtet sich, soweit er von uns Warn- und Anwendungshinweise erhalten hat, diese bei Weitergabe der von uns gelieferten Produkte an jeden weiteren Händler und/oder Kunden weiter zu geben. Der Kunde hat eine eigene umfassende Prüfungs- und Überwachungspflicht.
2.6      Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Kunden vorliegt, z.B. ein Verstoß gegen Vertriebsauflagen oder Dokumentationspflichten oder nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Kunde in Vermögensverfall geraten oder aus sonstigen Gründen kreditunwürdig ist und dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

3. Zahlungsbedingungen

3.1      Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
3.2      Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.3      Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsgrund beruht.

4. Liefer- und Leistungszeit, Rücknahmeverpflichtungen

4.1      Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, z.B. Freigaben, des Kunden voraus.
4.2      Kommt der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.3      Gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen werden nur gegenüber Endverbrauchern anerkannt.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1      Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften/bestellten Sache bis zur Erfüllung aller Forderungen – auch älterer, künftiger und bedingter Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Verkaufswert zu versichern. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
5.2      Im Fall der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltswaren und anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neu entstandenen Sache. Im Übrigen bleiben die uns weiter zustehenden gesetzlichen Ansprüche und Rechte unberührt.
5.3      Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
5.4      Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

6. Gewährleistung und Mängelrüge

6.1      Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2      Soweit die von uns gelieferten oder hergestellten Produkte mangelhaft sind, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach eigener Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
6.3      Der Kunde ist verpflichtet, bei erkannten Mängeln die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware sowie deren Weiterverkauf unverzüglich einzustellen.
6.4      Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.5      Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Beim Verkauf gebrauchter Güter ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
6.6      Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf 2 Wochen nach Feststellung, längstens aber auf 6 Monate nach Wareneingang. Die Annahme von ohne unsere Zustimmung zurückgesandter Ware kann verweigert werden.
6.7      Der Kunde erhält auf Liegen, Betten und Tische eine Garantie von 2 Jahren unabhängig der gesetzl. Gewährleistung. Die Garantiebedingungen werden dem Kunden, auf Anfrage, schriftlich ausgehändigt.

7. Rückverfolgbarkeit und Marktbeobachtung von Medizinprodukten

7.1     Mit Annahme der Lieferung verpflichten Sie sich, die Rückverfolgbarkeit und Marktbeobachtung der von Ihnen in den Markt gebrachten Medizinprodukte sicherzustellen und den Verpflichtungen der EU 2017/745 (MDR) nachzukommen. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands verpflichten Sie sich weiterhin, die nationalen Bestimmungen zur Registrierung, Rückverfolgbarkeit und Marktbeobachtung im jeweiligen Land zu beachten.

8. Reparaturen und Wartungen

8.1     Reparaturen und Wartungen /oder der An-, Ab- und Ausbau bzw. Austausch von Ersatzteilen an Therapiemobiliar der Firma Bionic Medizintechnik GmbH darf nur durch technisch geschultes Personal erfolgen. Es sind Original Ersatzteile der Firma Bionic zu verwenden, andernfalls erlöschen jegliche Garantie – und Haftungsansprüche. Technische Anleitungen und Schulungen werden durch die Firma Bionic Medizintechnik GmbH angeboten.

9. Haftung

9.1      Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
9.2      Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

10. Einkaufsbedingungen

10.1    Auftragsbestätigungen
Auftragsbestätigungen des Verkäufers mit anderen Kaufbedingungen als diesen erkennen wir nicht an. Unsere Kaufbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge.
10.2    Mängelrügen
Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung zu erheben.
10.3    Gewährleistung
10.3.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Wir sind unabhängig davon berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall hat der Lieferant die zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt vorbehalten.
10.3.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Beschaffenheit der Ware oder die Dienstleistung den für ihren Betrieb oder ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.
10.3.3 Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen, so hat er uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen.
10.4    Eigentumsvorbehalt
Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung und Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

11.1    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
11.2    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
11.3    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
11.4          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

B-6001-REV2 2020-05